Antragstellung

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Anträge sind grundsätzlich mittels Antragsformular von einem der/dem Erziehungsberechtigten  einzubringen.

Das Antragsformular erhalten Sie beim Klassenlehrer, in der Schuldirektion, bei einem der Elternvereinsvorständen, oder einfach ein Antragsformular bei Formular zur Förderung ausdrucken. Ausgefüllte Anträge bitte an das Sekretariat der NMS/Fr. Buchinger übermitteln.

Sollten die Formularvorgaben für die Antragstellung nicht ausreichen, kontaktieren Sie bitte eine der Obfrauen oder die Kassierin des Elternvereins.

 

Antragsbearbeitung

Alle eingegangenen Anträge werden dem Vorstand zur Abstimmung vorgelegt. Es ist zu beachten, dass für die Abstimmung weitergehende Unterlagen oder Informationen wie z.B. Einkommensnachweis notwendig sind.

Für die Abstimmung selbst ist ein Zeitraum von ca. 4 Wochen maximal vorgesehen.

Dies kann aufgrund von Urlaubs- oder Ferienzeiten variieren.

Wenn mehr als die Hälfte aller Vorstandsmitglieder dem Antrag zustimmen, gilt er als bewilligt.

 

Abschluss des formalen Ablaufes

  • Bewilligung

Gilt ein Antrag vom Vorstand als bewilligt, wird der Antragsteller benachrichtigt und die Förderung auf das angegebene Konto eingezahlt.

  • Benachrichtigung

       Die Benachrichtigung erfolgt grundsätzlich per Email an die im Antrag angegebene

Emailadresse, andernfalls fernmündlich. Sie enthält den bewilligten Förderungsbetrag gemäß den Richtlinien.

Grundsätzlich werden keine Anträge, wenn sie den Richtlinien entsprechen, abgelehnt.

Sollte dies aus irgendeinem Grund doch der Fall sein, wird dies in der Benachrichtigung auch begründet.

  • Auszahlung

Bewilligte Förderungen werden ausnahmslos bargeldlos ausbezahlt.

 

Schlussbemerkung

  • Widerruf einer bewilligten Förderung

Der Vorstand des Elternvereins behält sich das Recht vor, bereits bewilligte und/oder ausbezahlte Förderungen zu widerrufen bzw. zurückzufordern, wenn sich herausstellen sollte, dass dem Vorstand falsche oder verfälschte Sachverhalte angegeben wurden.

 

Dies betrifft insbesondere auch die Verwendung der Fördermittel. Wenn Fördermittel nicht für jenen Zweck verwendet werden, für welche sie beantragt wurden  und der Vorstand davon Kenntnis erlangt, werden diese Mittel zurückgefordert.

  • Handhabung von (persönlichen) Informationen

Alle Mitglieder des Vorstandes sind hinsichtlich aller Beschlüsse und somit auch der Förderungsbeschlüsse zur Verschwiegenheit angehalten. Einzig die Rechnungsprüfer haben Kraft ihres gesetzlichen Auftrages das Recht, Einzelheiten über die Beschlüsse zu erfahren, einzusehen und auf ihre kassentechnische Richtigkeit zu überprüfen.

 

Daten betreffend der Anträge werden nicht veröffentlicht. Der Vorstand behält auch keine Einkommensnachweise in seinen Unterlagen. Diese werden nur eingesehen und wieder retourniert.

Außer den Antragsdaten ist der Vorstand daher nicht im Besitz anderer persönlicher Daten.

Die Antragsdaten müssen bis zur nächsten Generalversammlung auf jeden Fall aufbewahrt werden.

Wurde der Vorstand von der Generalversammlung entlastet, werden die Antragsdaten in Papierform der Kassaführung beigelegt.